Im Ergebnis des Berichtes wurde der Vorgang auf der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.23 ohne weitere Erörterung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Integration (GSWI) verweisen. Hier die Dokumente:
Die LHP hat sich im Bericht umfassend geäußert. Im Ergebnis empfiehlt sie nicht, eine Erhaltungssatzung, d. h. eine Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu bestimmen. Die Überlegung der Stadtverordneten der SPD ist nun, eventuell eine Soziale Erhaltungssatzung zu entwickeln. Deshalb die Überweisung in den GSWI.
Hier eine kurze Erläuterung von Carsten Diekmann:
Auch eine Soziale Erhaltungssatzung folgt aus dem Baugesetzbuch (BauGB, hier in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Mit ihr soll, vereinfacht gesagt, "auswärtiges Geld" aus einem Viertel ferngehalten werden, jedenfalls eine Zeitlang. Damit zielt man ab auf Investoren, die im Viertel massiv Geld einsetzen wollen, um Häuser und/oder Wohneinheiten aufzukaufen, diese dann teuer zu sanieren und anschließend teuer weiterzuverkaufen oder entsprechend zu vermieten. Zu solchen Aktionen können natürlich auch Aufkäufe mit anschließendem Abriss und Neubau gehören. Dabei kommt es nicht zuerst darauf an, dass solche wirtschaftlichen Vorgänge nicht stattfinden, sondern abzuwehren, dass durch eine solche Entwicklung Segregation vorangetrieben wird, indem aus einem Viertel die weniger Betuchten verdrängt werden. Eine Soziale Erhaltungssatzung zielt also nicht zuerst auf die Bausubstanz ab, sondern auf - wenn man so will - den Erhalt die "Familie", die vor Ort wohnt und die sich bis jetzt nach und nach und auch verträglich zusammengefunden hat.
Unsere Einschätzung: Das läuft in die richtige Richtung. Falls man sich in der SVV auf eine weitere Entwicklung in Richtung Soziale Erhaltungssatzung einigt, wird es zu einer Befragung der Anwohnenden im Viertel kommen. Das wird voraussichtlich nicht vor Frühjahr/Sommer 2024 stattfinden, eher später. Potsdam wählt am 9. Juni 2024 eine neue Stadtverordnetenversammlung, vorher wird sich da wohl wenig entscheiden, eventuell könnte das Thema im Wahlkampf ......
Inhalt der Mitteilung:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.08.2021 den Beschluss „Sicherung
Musikerviertel" (DS 21/SVV/0859) gefasst. Darin ist u.a. festgelegt, dass eine Berichterstattung bis
Ende des Jahres 2021 vorzusehen ist.
Entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung „Vereinbarung von Prioritäten für
die Verbindliche Bauleitplanung, hier: Prioritätenfestlegung 2022/2023" (DS 21/SVV/1121, Beschluss
vom 26.01.2022), in dem diese Aufgabe zur Einstufung in Priorität 2Q festgelegt wurde, wurden
personelle Kapazitäten für die vorgesehene Prüfung des geeigneten Planinstrumentariums zur
Sicherung der erhaltenswerten baulichen Strukturen des Musikerviertels frühestens ab April 2022
angenommen. Mit Eintritt dieses Datums wurde jedoch ersichtlich, dass die personellen Kapazitäten
(gemäß der von der SVV beschlossenen Prioritätenfestlegung) eine kontinuierliche Betreuung der
Aufgabenstellung frühestens im Frühjahr 2023 ermöglichen.
Das Ergebnis einer Prüfung des geeigneten Planinstrumentariums zur Sicherung des Musikerviertels
wird im zweiten Quartal 2023 erwartet. Bis zum 06.09.2023 soll die daraus zu erarbeitende
Mitteilungsvorlage dann der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.
Die Stadtverordneten werden gebeten, vor der Erteilung von terminierten Prüfaufträgen gemeinsam mit
der Verwaltung eine realitätsnahe Terminsetzung zu vereinbaren, die die vorhandenen
Personalressourcen berücksichtigt.
Zur Erinnerung:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, mit welchem Satzungsinstrumentarium des Baugesetzbuchs (BauGB) oder der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) eine städtebauliche Steuerung des Musikerviertels in Babelsberg erfolgen kann, die der Sicherung der vorhandenen ortsbildprägenden gestalterischen Qualitäten und einer hierauf bezogenen baulichen Dichte dient.
Hierbei soll auch ein Vorschlag zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs einer solchen Satzung vorgenommen werden. Eine Berichterstattung ist bis zum Ende des Jahres 2021 vorzusehen."
Leider haben wir erst auf Nachfrage beim Büro der SVV und in den Fraktionen erfahren, dass durch den OB in der SVV im Dezember eine Terminverschiebung bis Ende 2022 beantragt wurde und diese auch akzeptiert wurde.